Mit Stichtag 1. Juli 2019 hat Russland für das Kaliningrader Gebiet das Elektronische Visum eingeführt. Der Beitrag informiert über alle Einzel- und Besonderheiten zur Beantragung, dem Erhalt und der Nutzung.
Das Elektronische Visum für das Kaliningrader Gebiet (im weiteren E-Visum genannt), ist die Vorstufe für eine generelle Einführung des Elektronischen Visums für die Russische Föderation. Bereits im Jahre 2018 wurde das Elektronische Visum für Wladiwostok eingeführt. Nach Vorlage erster Erfahrungswerte, wurde nun das Elektronische Visum auch für das Gebiet Kaliningrad übernommen. Am 1. Januar 2021 soll, entsprechend der Weisung des russischen Präsidenten Putin, für ganz Russland die Einreise mit Elektronischem Visum möglich sein.
Nutznießer des Elektronischen Visums für das Kaliningrader Gebiet ab 1. Juli 2019 sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sowie 52 weitere Staaten:
- Andorra
- Bahrain
- Belgien
- Bulgarien
- China, einschließlich Taiwan
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Irland
- Island
- Italien
- Japan
- Katar
- Kroatien
- Kuweit
- Lettland
- Lichtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malaysien
- Malta
- Mexiko
- Monako
- Niederlande
- Nordkorea
- Nordmakedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Türkei
- Ungarn
- Vatikan
- Zypern
Das Elektronische Visum kann über die englisch- und russischsprachige Internetseite des russischen Außenministeriums vom häuslichen PC aus beantragt werden. Gegenwärtig gibt es keine deutschsprachige Version.
Beantragen können Sie das E-Visum frühestens 20 Tage und spätestens vier Tage vor Reiseantritt.
Ihr Reisepass muss eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten, zum Zeitpunkt der Einreichung des E-Visums haben. Weiterhin muss freier Platz für die Stempel des russischen Grenzbeamten vorhanden sein.
Die Bearbeitungszeit für das E-Visum beträgt vier Kalendertage.
Das E-Visum ist 30 Tage gültig. Maximale Aufenthaltsdauer innerhalb dieser Frist beträgt acht Tage. Die Aufenthaltsdauer von acht Tagen bedeutet nicht 8*24 Stunden Aufenthalt. Bereits der erste Tag der Einreise gilt als voller Tag, egal, zu welcher Uhrzeit Sie einreisen. Reisen Sie z.B. um 21.00 Uhr in das Kaliningrader Gebiet ein, so gilt dies bereits als erster voller Tag und drei Stunden später, also um 00.00 Uhr, beginnt bereits der zweite Tag.
Eine Verlängerung des E-Visums ist nicht möglich. Reichen Ihnen diese acht Tage nicht aus, müssen Sie das Kaliningrader Gebiet verlassen und einen neuen Antrag auf ein E-Visum stellen.
Eine Weiterreise ins russische Mutterland ist mit dem E-Visum nicht möglich.
Der Reisende braucht sich nicht im Kaliningrader Gebiet zu registrieren.
Das E-Visum für das Kaliningrader Gebiet ist kostenfrei. In der Vergangenheit ist es zum Missbrauch des elektronischen Service beim russischen Außenministerium gekommen. Viele haben mit der Beantragungsplattform (Wladiwostok) gespielt und fiktive Anträge eingestellt. Sollte diese Tendenz anhalten, plant Russland die Einführung einer Bearbeitungsgebühr.
Eine Hotelunterkunft muss nicht nachgewiesen werden.
Eine Auslandskrankenversicherung ist, so, wie bei jedem anderen Visum, erforderlich.
Bei Einreise mit einem Fahrzeug muss eine grüne Versicherungskarte mit Gültigkeit für die Russische Föderation vorhanden sein.
Einreise erfolgt über festgelegte Grenzübergänge des Kaliningrader Gebietes. Diese sind:
- Airport Chrabrowo,
- Grenze Polen-Kaliningrad: Mamonowo-1, Mamonowo-2, Bagrationowsk, Gusew,
- Grenze Litauen-Kaliningrad: Shernyschewskoje, Sowjetsk, Pogranitschny, Kurskaja Kosa,
- Hafen Baltisk, Seehafen Svetly,
- Eisenbahnübergänge Sowjetsk, Mamonowo.
Die Ausreise hat über den gleichen Grenzübergang zu erfolgen, wie die Einreise.
Als E-Visum gilt entweder der PDF-Ausdruck der Ihnen übersandten Einreisegenehmigung oder die elektronisch auf Ihrem Smartphon oder anderem elektronischen Gerät abgespeicherte Information des russischen Außenministeriums.
Das E-Visum ist für das gesamte Gebiet Kaliningrad gültig. Für den Besuch der Grenzzonen und der drei definierten Sonderzonen sind Zusatzgenehmigungen zu beantragen.
Füllen Sie den Antrag zum E-Visum sehr sorgfältig und völlig fehlerfrei aus. Sind Ihre Angaben fehlerhaft, so kann Ihnen die Ausgabe des E-Visums verweigert werden, oder, falls eine Ausgabe erfolgt und Fehler an der Grenze festgestellt werden, kann der Grenzbeamte das E-Visum für ungültig erklären.
Reisen gemeinsam mit Ihnen minderjährige Kinder, so muss für jedes Kind ein eigener Visaantrag ausgefüllt werden.
Gefordert werden von Ihnen folgende Angaben/Dokumente bei der Beantragung:
- Staatsbürgerschaft,
- Vorname, Familienname ggf. Geburtsname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Zweck der Reise,
- Ziel der Reise,
- Geplantes Reisedatum,
- Geplanter Übernachtungsort (im weiteren werden Angaben zum Hotel oder zur Privatperson gefordert),
- Angaben zu früheren Reisen nach Russland,
- Datum der letzten Reise nach Russland,
- Reisepassangaben,
- Angaben zu Ihrem Wohnort und Kontaktdaten,
- Detaillierte Frage zu Arbeit oder Studium,
- Frage zu möglichen Verwandten in Russland,
- Farb-Passfoto (einscannen) (beachten Sie die technischen Anforderungen an das Foto).
Zum Ausfüllen des Antrages können Sie jede der zur Verfügung stehen Sprachvarianten nutzen. Sie müssen aber auch in der Sprache Antworten, dessen Antragssprache Sie gewählt haben. Wählen Sie die englische Antragssprache, müssen Sie alle Angaben in englischer Sprache und nicht in deutscher Sprache machen.
Sie können beim Ausfüllen folgende Buchstaben nicht verwenden „ß“, „Ää“, „Öö“, „Üü“. Dafür nutzen Sie alternativ „ss“, „Ae“, „Oe“, „Ue“.
Sie können das Visum in mehreren Etappen ausfüllen. Insgesamt haben Sie 30 Tage Zeit, in denen Ihr begonnener Antrag auf dem Server gespeichert bleibt.
- Wie viele Länder sind Nutznießer des Elektronischen Visums für Kaliningrad?
10 Länder - 15
28 Länder - 32
53 Länder - 71
ups, was ist ein Elektronisches Visum? - 8
Kommentare ( 0 )