Neue Gedanken für die Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden

Neue Gedanken für die Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden

Die Kaliningrader Regierung versucht sich mit Gedanken anzufreunden, die bereits in anderen Regionen Russlands erfolgreich umgesetzt werden. Man will baufällige Baudenkmäler für einen symbolischen Preis für 49 Jahre verpachten.

Gegenwärtig erarbeitet die Gebietsregierung ein neues Gesetz „Über Objekte des Kulturerbes“. Darin ist vorgesehen, baufällige Gebäude zu einem Vorzugs-Pachtpreis an interessierte Investoren zu übergeben. Über diese Gedanken informierte der geschäftsführende Leiter des Denkmalschutzdienstes des Kaliningrader Gebiets Jewgeni Maslow.

Er informierte weiter, dass dies bereits in einigen russischen Regionen gängige Praxis ist und dort derartige Gebäude für den symbolischen Preis von einem Rubel pro Quadratmeter für 49 Jahre verpachtet werden.

In der Kaliningrader Gebietsregierung schaut man aber auch auf die Praxis im Nachbarland Polen, wo man noch großzügiger ist und derartige Objekte, unabhängig von der Größe, für einen Zloty insgesamt verpachtet.

Nach Meinung des Kaliningrader Beamten müssten alle denkmalgeschützten Gebäude im Kaliningrader Gebiet als baufällig eingestuft werden. Die Regierung ist daran interessiert, dass alle diese Gebäude in gute Hände übergehen.

Der Pächter des Forts Nr. 11, Artur Sanitz gab der Regionalregierung den Rat, im zu erarbeitenden Gesetz und den dazugehörigen Begleitdokumenten ganz genau zu fixieren, wie die Pacht ablaufen soll. Auch soll in regelmäßigen Abständen durch den Staat kontrolliert werden, ob die übergebenen Baudenkmäler auch wirklich in gute Hände gelangt sind.

Es ist klar, so Artur Sanitz, dass die ganze Prozedur einfach und anziehend für einen Investor sein muss. Die gegenseitigen Verpflichtungen sollten in fünf, maximal sechs Punkten vereinbart werden. Alle drei Jahre sollten dann Kontrollen stattfinden, ob die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt werden.

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