Gericht enteignete Besitzer eines altdeutschen Gutshofes

In Roschino brach vor rund einem Jahr ein altdeutscher Gutshof teilweise zusammen. Der Besitzer hatte sich um das Gebäude nicht gekümmert und so kam es zum teilweise Zusammenbruch des Gebäudes. Nun hat das Kreisgericht Selenograd das Gebäude enteignet.
Der Gutshof stammte aus dem Jahre 1854 und befindet sich in der Siedlung Roschino. Es handelt sich um ein Gebäude, welches durch die Kaliningrader Regierung den Status „Kulturerbe“ erhalten hat. Das Gebäude befand sich viele Jahre im Privatbesitz, der Besitzer kümmerte sich jedoch nicht um das Grundstück und unternahm auch keine Anstrengungen zur Sicherung des Gebäudes.
Die örtliche Verwaltung versuchte mit dem Besitzer die Probleme des Erhalts des Gebäudes zu klären, aber weder mündliche noch schriftliche Kontakte brachten irgendein Ergebnis. Der Besitzer vertrat den Standpunkt, dass der russische Staat für die Erhaltung seines Privatbesitzes verantwortlich ist, da auch der russische Staat dem Gebäude den Status „Kulturerbe“ verliehen hat.
Das zuständige Kreisgericht jedoch verwies auf einschlägige Gesetze, die die Pflichten des Eigentümers regeln und enteignete den Besitzer. Nun wird das Gebäude wieder zum Verkauf ausgeschrieben und Interessenten können sich bewerben.
Bei dem Gutshof handelt es sich um ein Objekt, welches urkundlich erstmals im Jahre 1623 erwähnt wurde und später angeblich als Jagdhaus des Großen Kurfürsten gedient haben soll. Im vergangenen Jahr brach dann das Gebäude zu 30 Prozent zusammen.
Vor rund 15 Jahren kaufte ein Moskauer das Anwesen und sein Verwalter behauptete, dass das Objekt bewacht und betreut wird, regelmäßig Rasen gemäht wird und sich das Gebäude in genau dem Zustand befindet, wie es vor 15 Jahren gekauft wurde. Allerdings hatte es damals noch nicht den Status „Kulturerbe“ und der Besitzer hatte das Anwesen einfach nur als „Scheune“ erworben.
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