Das Elektronische Visum für das Gebiet Kaliningrad

Mit Stichtag 1. Juli 2019 hat Russland für das Kaliningrader Gebiet das Elektronische Visum eingeführt. Der Beitrag informiert über alle Einzel- und Besonderheiten zur Beantragung, dem Erhalt und der Nutzung.
Das Elektronische Visum für das Kaliningrader Gebiet (im weiteren E-Visum genannt), ist die Vorstufe für eine generelle Einführung des Elektronischen Visums für die Russische Föderation. Bereits im Jahre 2018 wurde das Elektronische Visum für Wladiwostok eingeführt. Nach Vorlage erster Erfahrungswerte, wurde nun das Elektronische Visum auch für das Gebiet Kaliningrad übernommen. Am 1. Januar 2021 soll, entsprechend der Weisung des russischen Präsidenten Putin, für ganz Russland die Einreise mit Elektronischem Visum möglich sein.
Nutznießer des Elektronischen Visums für das Kaliningrader Gebiet ab 1. Juli 2019 sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sowie 52 weitere Staaten:
- Andorra
- Bahrain
- Belgien
- Bulgarien
- China, einschließlich Taiwan
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Irland
- Island
- Italien
- Japan
- Katar
- Kroatien
- Kuweit
- Lettland
- Lichtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malaysien
- Malta
- Mexiko
- Monako
- Niederlande
- Nordkorea
- Nordmakedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Türkei
- Ungarn
- Vatikan
- Zypern
Das Elektronische Visum kann über die englisch- und russischsprachige Internetseite des russischen Außenministeriums vom häuslichen PC aus beantragt werden. Gegenwärtig gibt es keine deutschsprachige Version.
Beantragen können Sie das E-Visum frühestens 20 Tage und spätestens vier Tage vor Reiseantritt.
Ihr Reisepass muss eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten, zum Zeitpunkt der Einreichung des E-Visums haben. Weiterhin muss freier Platz für die Stempel des russischen Grenzbeamten vorhanden sein.
Die Bearbeitungszeit für das E-Visum beträgt vier Kalendertage.
Das E-Visum ist 30 Tage gültig. Maximale Aufenthaltsdauer innerhalb dieser Frist beträgt acht Tage. Die Aufenthaltsdauer von acht Tagen bedeutet nicht 8*24 Stunden Aufenthalt. Bereits der erste Tag der Einreise gilt als voller Tag, egal, zu welcher Uhrzeit Sie einreisen. Reisen Sie z.B. um 21.00 Uhr in das Kaliningrader Gebiet ein, so gilt dies bereits als erster voller Tag und drei Stunden später, also um 00.00 Uhr, beginnt bereits der zweite Tag.
Eine Verlängerung des E-Visums ist nicht möglich. Reichen Ihnen diese acht Tage nicht aus, müssen Sie das Kaliningrader Gebiet verlassen und einen neuen Antrag auf ein E-Visum stellen.
Eine Weiterreise ins russische Mutterland ist mit dem E-Visum nicht möglich.
Die Ein- und Ausreise kann über unterschiedliche Grenzpunkte, entsprechend reisetechnischer Erfordernisse, durch die Inhaber des eVisums erfolgen.
Der Reisende braucht sich nicht im Kaliningrader Gebiet zu registrieren.
Das E-Visum für das Kaliningrader Gebiet ist kostenfrei. In der Vergangenheit ist es zum Missbrauch des elektronischen Service beim russischen Außenministerium gekommen. Viele haben mit der Beantragungsplattform (Wladiwostok) gespielt und fiktive Anträge eingestellt. Sollte diese Tendenz anhalten, plant Russland die Einführung einer Bearbeitungsgebühr.
Eine Hotelunterkunft muss nicht nachgewiesen werden, allerdings ist die Eingabe einer Adresse für die Übernachtung zwingend notwendig. Vermutlich soll hiermit dem Mißbrauch des eVisums als kostenfreies Transitvisum vorgebeugt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben überprüft werden können. Sollten Sie eine fiktive Übernachtungsadresse angeben, so könnte dies zur Visaverweigerung führen.
Eine Auslandskrankenversicherung ist, so, wie bei jedem anderen Visum, erforderlich.
Bei Einreise mit einem Fahrzeug muss eine grüne Versicherungskarte mit Gültigkeit für die Russische Föderation vorhanden sein.
Einreise erfolgt über festgelegte Grenzübergänge des Kaliningrader Gebietes. Diese sind:
- Airport Chrabrowo,
- Grenze Polen-Kaliningrad: Mamonowo-1, Mamonowo-2, Bagrationowsk, Gusew,
- Grenze Litauen-Kaliningrad: Shernyschewskoje, Sowjetsk, Pogranitschny, Kurskaja Kosa,
- Hafen Baltisk, Seehafen Svetly,
- Eisenbahnübergänge Sowjetsk, Mamonowo.
Als E-Visum gilt entweder der PDF-Ausdruck der Ihnen übersandten Einreisegenehmigung oder die elektronisch auf Ihrem Smartphon oder anderem elektronischen Gerät abgespeicherte Information des russischen Außenministeriums.
Das E-Visum ist für das gesamte Gebiet Kaliningrad gültig. Für den Besuch der Grenzzonen und der drei definierten Sonderzonen sind Zusatzgenehmigungen zu beantragen.
Füllen Sie den Antrag zum E-Visum sehr sorgfältig und völlig fehlerfrei aus. Sind Ihre Angaben fehlerhaft, so kann Ihnen die Ausgabe des E-Visums verweigert werden, oder, falls eine Ausgabe erfolgt und Fehler an der Grenze festgestellt werden, kann der Grenzbeamte das E-Visum für ungültig erklären.
Reisen gemeinsam mit Ihnen minderjährige Kinder, so muss für jedes Kind ein eigener Visaantrag ausgefüllt werden.
Gefordert werden von Ihnen folgende Angaben/Dokumente bei der Beantragung:
- Staatsbürgerschaft,
- Vorname, Familienname ggf. Geburtsname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Zweck der Reise,
- Ziel der Reise,
- Geplantes Reisedatum,
- Geplanter Übernachtungsort (im weiteren werden Angaben zum Hotel oder zur Privatperson gefordert),
- Angaben zu früheren Reisen nach Russland,
- Datum der letzten Reise nach Russland,
- Reisepassangaben,
- Angaben zu Ihrem Wohnort und Kontaktdaten,
- Detaillierte Frage zu Arbeit oder Studium,
- Frage zu möglichen Verwandten in Russland,
- Farb-Passfoto (einscannen) (beachten Sie die technischen Anforderungen an das Foto).
Zum Ausfüllen des Antrages können Sie jede der zur Verfügung stehen Sprachvarianten nutzen. Sie müssen aber auch in der Sprache Antworten, dessen Antragssprache Sie gewählt haben. Wählen Sie die englische Antragssprache, müssen Sie alle Angaben in englischer Sprache und nicht in deutscher Sprache machen.
Sie können beim Ausfüllen folgende Buchstaben nicht verwenden „ß“, „Ää“, „Öö“, „Üü“. Dafür nutzen Sie alternativ „ss“, „Ae“, „Oe“, „Ue“.
Sie können das Visum in mehreren Etappen ausfüllen. Insgesamt haben Sie 30 Tage Zeit, in denen Ihr begonnener Antrag auf dem Server gespeichert bleibt.
Reklame

Kommentare ( 7 )
Bastian Радебергер Radeberger
Veröffentlicht: 23. Juli 2019 02:21 pmWas nützt das Visum, wenn die Prinzessin KG mit einer dichten Dornenhecke umgeben ist, man nur diese Visumsheckenschere hat, die nur 8 Tage gilt und man wohl am günstigsten aber zu Fuß versucht mit einem frohen Lied auf den Lippen die Burg KG zu erobern. Aufwand und Nutzen, dorthin zu kommen, stehen in keinem guten Verhältnis. Da zieht man mit der Kirche ums Dorf.
Uwe Erich Niemeier
Veröffentlicht: 23. Juli 2019 04:01... verstehe ich jetzt nicht. In der ersten Woche seit 1. Juli haben 4.500 Reiselustige das E-Visum beantragt und 450 waren schon eingereist. Für die stellte das kostenlose E-Visum keine Dornenhecke dar. Wem die acht Tage nicht ausreichen, kann doch nach wie vor ein ganz normales Visum bestellen.
Hauke
Veröffentlicht: 28. Juli 2019 23:13 pmUnd dann wäre da die Frage der Staatsbürgerschaft,
laut Bundesregierung ist ein Pass oder ein Personalausweis der BRD kein Beweis das man deutscher Staatsbürger ist. Es lässt lediglich die Vermutung zu.
Und nun?
Uwe Erich Niemeier
Veröffentlicht: 29. Juli 2019 00:00... bleiben Sie am besten zu Hause. Da kann nichts passieren.
Hauke
Veröffentlicht: 29. Juli 2019 00:30 pmDanke für die Ausladung aber zum Glück haben Sie nicht das Sagen in Russland.
Uwe Erich Niemeier
Veröffentlicht: 29. Juli 2019 06:38... ich habe niemanden ausgeladen. Sie haben im vorhergehenden Kommentar Zweifel an der Gültigkeit deutscher Dokumente geäußert und ich habe daraufhin nur diese Empfehlung geben können.
Bastian Радебергер Radeberger
Veröffentlicht: 4. August 2019 16:31 pmboromeus
Veröffentlicht: 29. Juli 2019 21:53:42
Ich gebe Ihnen Recht, daß dieses Visum, so wie Sie es gern haben wöllten und ich es auch haben wöllte, noch lange nicht der Weisheit letzter Schluß ist. - Aber - es ist ein - einseitiges - Entgegenkommen der russischen Regierung als ein Zeichen des guten Willens. Was man von Seiten Brüssels als auch Berlins nicht im Entferntesten als ein solches Zeichen anerkennt. Im Gegenteil! Von russischer Seite wurde vor Jahren mehrfach der Vorschlag der RF einfach ignoriert visafreies Reisen zu vereinbaren. Ganz vorn in der Ablehnung war da eine Frau, die sich eigentlich mit Putin seiner und ihrer Sprache verständigen kann. Aber es gibt ja auch noch andere Länder, die bereits diese Regelung sehr dankbar annehmen, aus den verschiedensten Gründen und vermutlich auch nicht so weit weg wohnen von KG. Wenn wir schon unzufrieden sind, dann sollten wir das nicht der RF anlasten, sondern den Verhinderern in der EU. PS. KG liegt auch in Europa!
Bastian Радебергер Radeberger
Veröffentlicht: 4. August 2019 16:44 pmHauke
Veröffentlicht: 28. Juli 2019 23:13:11
"Und dann wäre da die Frage der Staatsbürgerschaft,... "
Hauke, ein heißes Eisen, dieses Thema. Wenn man es richtig betrachtet, gibt es derzeit keine deutsche Staatsbürgerschaft, nur eine Staatsangehörigkeit. Das ist eben etwas anderes. Ich meine, daß Sie darauf anspielen. Es kann auch nicht anders sein, weil die BRD ja eben kein Staat ist, sondern eine besatzungsrechtliche Verwaltungseinheit, mit einer Verwaltungsvorschrift, die 1949 als sogenanntes "Grundgesetz" von einem "parlamentarischen Rat" mit Billigung der westlichen Besatzungsmächte in Kraft gesetzt wurde. Weder der "parlamentarische Rat" noch das "Grundgesetz" sind in irgendeiner Weise vom Volk bestätigt worden. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung für die BRD, die ja mit dem Deutschen Reich mit Einschränkung identisch sei. Demzufolge wäre die rechtliche Verfassung, die von Weimar. Man will uns aber was anderes einreden. Ich weiß, Sie wußten das alles selbst.
ru-moto
Veröffentlicht: 26. August 2019 23:05 pmGrundsätzlich ist dieses E-Visum für die Zielgruppe "Kurzbesucher" eine wesentliche Vereinfachung und Erleichterung und daher zu begrüßen.
Aber es sind NUR 8 Tage Aufenthalt in Kaliningrad möglich. Ich habe viel Zeit und verreise meist weit und lange. Wer tut sich denn noch wegen ein paar Tage Aufenthalt die weite anstrengende Anreise und den widrigen Grenz-Stress noch an? Für die An- und Heimreise gehen doch alleine schon 4 volle Tage drauf.
Ein ganzes Arbeitsleben lang musste ich bei jedem einzelnen Urlaub schon lange vorher um jeden weiteren Urlaubstag beim Arbeitgeber betteln. Und im wohlverdienten Rentnerleben soll in KGD wieder nach nur 8 Tagen Schluß sein! Nein, danke!
Ich bleibe meist 3 Monate weg und reise zwischendurch auch innerhalb der RF oder über die Grenze Kaliningrads ins benachbarte Ausland. Da nützt mir ein E-Visum leider nichts.
Aber fällt auf, dass es gerne für einen Kurzaufenthalt angenommen wird, wie man zuletzt an den vielen Autos mit D-Kennzeichen sieht.
Uwe Erich Niemeier
Veröffentlicht: 26. August 2019 23:12... im ersten Monat sind 10.000 eingereist. Es scheint also schon interessant zu sein und die Mehrzahl der Besucher braucht nur eine Woche. Alle anderen können nach wie vor alle Visaarten nutzen, die auch schon vorher angeboten worden sind.
Peter Z. Ziegler
Veröffentlicht: 25. November 2019 00:09 pmDanke für diese Information. Ich bewerte das elektronische Visum mit Blick auf die antirussischen Sanktionen der EU als ein Entgegenkommen von Russland. Wer mehr will, der sollte seine Forderungen an Berlin adressieren.